Der pendelnde Politiker
4. May 2008, 16:56:34
Von Benjamin Rosenzweig (Universität Bonn)
Nach §9 des Einkommensteuergesetzes sind Werbungskosten von den Einkünften abzuziehen. Eines der beliebtesten Elemente des Werbungskostenkataloges waren stets die Kosten der Arbeitsan- und Rückfahrt. Für die Unterstützung des pendelnden Teils der arbeitenden Bevölkerung nahm die Gesellschaft jährlich immerhin einige Milliarden Euro in die Hand. Aufgrund der desolaten öffentlichen Haushaltslage zwischen 2001 und 2005 hatte man sich dazu durchgerungen die Abzugsfähigkeit einzugrenzen. Seit 2007 gibt es nur noch ab dem 21. Kilometer eine Kompensation von 30 Cent pro Kilometer – die „Subventionsgegener“ und Konsolidierer hatten einen Etappensieg errungen, was den öffentlichen Haushalten jährlich rund 2,5 Mrd.€ zusätzliche Einnahmen beschert. Doch schon nach einem Jahr begehren ranghohe Politiker zurück, was erst kürzlich abgeschafft wurde.
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